Ingenieurarbeiten für Bauprojekt vergeben
27.11.17

Die Umsetzung für einen wirkungsvollen Hochwasserschutz am Rheintaler Binnenkanal ist im Zeitplan. Nur wenige Monate nach der Präsentation des Vorprojekts hat nun der RBK-Verwaltungsrat die Ingenieurarbeiten für das Bau- und Auflageprojekt vergeben.

Ende Mai wurde der Bevölkerung das Vorprojekt für einen zeitgemässen Hochwasserschutz am Rheintaler Binnenkanal präsentiert: Bei den «Drei Brücken» ist ein Damm mit Drosselbauwerk vorgesehen, der im Hochwasserfall die übermässigen Wassermassen für einige Stunden auf den Wiesen zurückbehält und so das Siedlungsgebiet im Mittelrheintal schützt. Der dafür notwendige Damm wird mit der Rietstrasse kombiniert, die in den nächsten Jahren vom Kanton ohnehin totalsaniert werden muss.

Notwendig und ausgewogen
Das Vorprojekt wurde bereits einer Vorprüfung durch Bund und Kanton unterzogen. Beide beurteilten dieses als notwendig und ausgewogen, wobei auch einige Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden. Diese fliessen natürlich in die weiteren Planungsarbeiten ein. Alle für die Umsetzungen des Hochwasserschutzes notwendigen Details werden nun im Bau- und Auflageprojekt erarbeitet. Der Auftrag für die entsprechenden Ingenieurarbeiten konnte kürzlich vom Verwaltungsrat des Zweckverbands Rheintaler Binnenkanalunternehmen vergeben werden.

Sieben Offerten gingen ein
Sieben Ingenieurgemeinschaften haben die Gelegenheit zur Offerteingabe genutzt und die gemäss Pflichtenheft geforderten ausführlichen Dossiers eingereicht. Nach eingehender Prüfung wurden in einem zweiten Schritt die Bewerber der drei besten Eingaben zur persönlichen Präsentation eingeladen. Die Ingenieurgemeinschaft Holinger aus Winterthur und B+S Ingenieure und Planer aus Zürich gingen dabei als Sieger hervor. Im Rahmen des auszuarbeitenden Bau- und Auflageprojekts werden nun auch für die Bauernhöfe, die sich im Retentionsraum befinden und bei Hochwasser direkt betroffen sein können, geeignete Objektschutzmassnahmen ausgearbeitet. Alle Ergebnisse werden Ende 2019 vorliegen. Je nach Dauer des anschliessenden Bewilligungsverfahrens kann frühestens ein bis zwei Jahre später mit dem Bau der Hochwasserschutzmassnahmen begonnen werden.